Grundversorger nach § 36 EnWG ist das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit der allgemeinen Versorgung beliefert.
Am gesetzlichen Stichtag 1. Juli 2015 waren dies - für das Netzgebiet der Kernstadt Bad Saulgaus - die Stadtwerke Bad Saulgau. Somit werden hier gemäß § 36 EnWG für die nächsten drei Kalenderjahre bis zum 30. Juni 2018 die Grundversorgungspflichten durch die Stadtwerke übernommen.
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